Kutschfahrten erfreuen sich sowohl im Freizeitbereich als auch im professionellen Rahmen großer Beliebtheit. Ob bei touristischen Ausflügen oder in der Landwirtschaft – Kutschen sind sogar heutzutage noch je nach Region anzutreffen. Doch was passiert bei einem Unfall mit einer Kutsche? Welche Ursachen führen häufig zu solchen Unfällen, und wer trägt letztlich die Verantwortung? Wir erläutern die rechtlichen Aspekte, informieren über die Versicherungen und auch darüber, ob Kutschfahrten auf öffentlichen Straßen überhaupt erlaubt sind.
Bild: Haflinger Pferde * Schöne Kutschfahrt
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Eine der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Kutschunfällen betrifft die Nutzung öffentlicher Straßen. Grundsätzlich ist das Fahren von Kutschen auf öffentlichen Straßen in Deutschland erlaubt, jedoch müssen dabei bestimmte Regelungen beachtet werden.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten Kutschen als sogenannte "bespannte Fahrzeuge" und müssen sich daher an dieselben Vorschriften wie andere Verkehrsteilnehmer halten.
Das bedeutet, dass die Kutschführenden – ähnlich wie Autofahrer – bestimmte Verkehrsregeln beachten müssen, zum Beispiel das Rechtsfahrgebot, die Vorfahrtsregelungen und die allgemeine Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Jedoch gibt es einige Besonderheiten:
Werden diese Regelungen nicht eingehalten, kann es zu Unfällen kommen. In so einem Fall läge die Haftung klar beim Kutschführenden.
Kutschunfälle können durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden. Zu den häufigsten zählen:
Die Haftung bei einem Unfall mit einer Kutsche richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts. Hier gilt zunächst: Derjenige, der den Unfall verursacht hat, ist auch für die entstandenen Schäden verantwortlich.
Führer einer Kutsche tragen eine besondere Verantwortung. Laut § 833 BGB haftet der Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Dies gilt auch für Pferde, die als Zugtiere vor der Kutsche laufen. Unabhängig davon, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben, haften Sie als Halter des Pferdes für alle Schäden, die durch das Pferd entstehen. Dies ist eine sogenannte Gefährdungshaftung, da allein das Halten eines Tieres ein Risiko birgt.
Sollte der Unfall jedoch durch das Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht worden sein, kann dieser haftbar gemacht werden. Hat ein Auto die Kutsche beispielsweise zu dicht überholt und dadurch die Pferde erschreckt, haftet der Autofahrer für den Schaden.
In vielen Fällen wird auch geprüft, ob beide Parteien eine Teilschuld tragen. So könnte dem Kutschführenden eine Mitschuld zugesprochen werden, wenn er beispielsweise zu wenig Erfahrung im Straßenverkehr hat oder die Tiere nicht ausreichend gesichert waren.
Für den Fall eines Unfalls mit der Kutsche ist es wichtig, dass Sie als Kutschführender ausreichend versichert sind. Hier greift in der Regel die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die speziell für Schäden aufkommt, die durch Tiere – in diesem Fall durch Pferde – verursacht werden.
Wenn Sie regelmäßig mit der Kutsche unterwegs sind, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Tierhalterhaftpflicht auch Unfälle mit einer Kutsche abdeckt. In vielen Standardversicherungen sind Schäden durch die Nutzung einer Kutsche bereits enthalten, aber das sollte individuell geprüft werden, ob es Bestandteil des Vertrags ist.
Sollte der Unfall auf eine Unachtsamkeit des Fahrers zurückzuführen sein, deckt in einigen Fällen auch eine private Haftpflichtversicherung den Schaden ab – allerdings meist nur dann, wenn die Kutsche nicht professionell (also kommerziell) eingesetzt wurde.
Wurde der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, greift dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden.
Wenn es zu einem Unfall mit einer Kutsche gekommen ist, sollte schnell gehandelt werden. Das gilt allerdings für jede Art von Unfall, wenn Mensch oder Tier involviert sind. Zuerst muss die Unfallstelle abgesichert werden, damit es nicht zu weiteren Unfällen kommt. Beruhigen Sie die Pferde und bringen Sie sie möglichst von der Straße weg.
Bei Unfällen mit Verletzten oder Sachschaden sollten Sie immer die Polizei verständigen. Diese nimmt den Unfall auf und kann auch dabei helfen, die Schuldfrage zu klären. Notieren Sie sich passend dazu auch die Kontaktdaten potenzieller Zeugen, wenn diese nicht noch vor Ort sind. Melden Sie den Unfall anschließend so schnell wie möglich Ihrer Versicherung, um die Schadensregulierung in die Wege zu leiten.