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Longierabzeichen 2 (LA 2)

Voraussetzungen für Longierer und Pferd

Voraussetzung für den Erwerb des Longierabzeichens LA 2 ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Longierabzeichens LA 4 seit mindestens drei Monaten und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

Longierabzeichen 2

Was wird bei der Longierabzeichen-Prüfung verlangt?

1. Teilprüfung Longieren/Langzügelarbeit

Doppellongenarbeit sowie Arbeit am Langzügel, Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO.

Beurteilt werden:
Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) Sicherheit in den verschiedenen Möglichkeiten, die Doppellonge anzuwenden Sicherheit beim Handwechsel Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit

Prüfung zum Longierabzeichen
Prüfung zum Longierabzeichen; Bild: Reiterhof Konle

2. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1
Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre)

Station 2
erweiterte Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.

Die Prüfung für die Longierabzeichen kann von Reit-/Fahrvereinen und Ausbildungsstätten angeboten werden, die über eine Genehmigung des Landesverbandes (LV) bzw. der Landeskommission (LK) verfügen. Zur Vorbereitung auf die praktische und theoretische Prüfung empfehlen wir Ihnen, an einem Lehrgang teilzunehmen. Dieser Lehrgang sollte von einer qualifizierten Lehrkraft, mindestens einem Trainer C, durchgeführt werden. Zur Vorbereitung auf die praktischen und speziell auf die theoretischen Prüfungen empfehlen wir Medien aus dem FN Verlag.

Die Longierabzeichen - Longieren lernen in kleinen Schritten

Die deutschen Longierabzeichen können Sie HIER downloaden.
Quelle: FN Warendorf www.pferd-aktuell.de