Sie sind hier:  www.reiten.deTrennpfeilDeutsche ReitabzeichenTrennpfeilReitabzeichensystem der FN
Melden Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter an!

DAS NEUE REITABZEICHENSYSTEM 2014 DER FN

Erläuterungen, Fragen und Antworten zu den neuen Reitabzeichen

Seit 01.01.2014 gilt die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Beim neuen Reitabzeichensystem der FN wird unterschieden zwischen Motivationsabzeichen, DeutscheAbzeichen und Abzeichen im Geländefahren und Geländereiten, vgl. Grafik. Die neuen Reitabzeichen sind nummeriert von „Reitabzeichen 10“ (früher „Steckenpferd“) bis „Reitabzeichen 1“ (früher „DRA Kl. 1“). Zwischen dem Reitabzeichen 6 und 5 gibt den Basispass, der als Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme zum Reitabzeichen 5 gilt.
Wurde das Reitabzeichen 7 und 6 bereits absolviert, braucht der Basisbasis zukünftig nicht abgelegt werden.

Weitere Neuigkeiten sind:

neuen Reitabzeichensystem der FN

Eine übersichtliche Zusammenfassung der neuen Reitabzeichen 2014 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) findet sich hier (PDF: Das neue Reitabzeichensystem).

Das neue System der Reitabzeichen läßt sich grob in zwei Bereiche aufteilen. Im ersten Bereich (RA 10 - RA 6, inkl. Reitabzeichen Bodenarbeit) gibt es die Reitabzeichen für den Reiteinsteiger; Personen, die das Reiten in kleinen Schritten erlernen möchten. Der zweite Bereich ist besonders für die sportlich ambitionierten Pferdefreunde (RA 5 - RA 1). Bei der Absolvierung dieser Reitabzeichen ist eine Mitgliedschaft in einem Reitverein grundvoraussetzung.

Was wird bei den neuen Reitabzeichen (RA 10 bis RA 6) gefordert?

Das Reitabzeichen 10 (Früher „Steckenpferd“)

Was wird gefordert?
Schritt, Trab (leicht traben / aussitzen); reiten geführt oder an der Longe; kein „Springen“ erforderlich.
Es wird im Rahmen der Stationsprüfungen theoretisches Wissen zur Pferdepflege und zur Bodenarbeit abgefragt.

Das Reitabzeichen 9 (früher „Kleines Hufeisen“)

Was wird gefordert?
Reiten in der Gruppe. Reiten in den drei Grundgangarten (Schritt, Trab, Galopp) . kein „Springen“ erforderlich.
Es wird im Rahmen der Stationsprüfungen theoretisches Wissen zur Pferdepflege, Pferdeverhalten und zur Bodenarbeit abgefragt.

Das Reitabzeichen 8

Was wird gefordert?
Im Bereich des Dressurreitens wird Abteilungsreiten nach Weisung des Ausbilders gefordert. Sie reiten beim Springen auf dem Außenplatz über einen Geschicklichkeits-Parcour.
Es wird im Rahmen der Stationsprüfungen theoretisches Wissen zu Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau, sowie Ethische Grundsätze, Sicherheit beim Reiten und zur Bodenarbeit abgefragt.

Das Reitabzeichen 7 (früher „Großes Hufeisen“)

Was wird gefordert?
Im Bereich des Dressurreitens wird nach Weisung des Ausbilders (ohne Bügel mind. Im Trab#‘) im Dressurviereck geritten.
Im Bereich des Springens wird das Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks gefordert.
Es wird im Rahmen der Stationsprüfungen theoretisches Wissen zum Abteilungsreiten, Hufschlagfiguren, Gangarten sowie Ethische Grundsätze und Sicherheit beim Reiten als auch Bodenarbeit abgefragt.

Das Reitabzeichen 6

Was wird gefordert?
Im Bereich der Dressur erhalten Sie eine Dressurreitaufgabe in Anlehnung an die Klasse E (ohne Bügel in den Grundgangarten). Beim Springen reiten Sie in einem „Springreiter-Wettbewerb“ über mindestens vier Hindernisse.
Es wird im Rahmen der Stationsprüfungen theoretisches Wissen über Pferdehaltung, Fütterung unsPferdegesundheit als auch Bodenarbeit abgefragt.

Der Basispass

Der Basispass ist die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme zum Reitabzeichen 5.
Wenn die Reitabzeichen 6 und 7 abgelegt wurden ist dies gleichwertig zum Basispass --> (RA 6 + RA 7 = Basispass)
Weitere Änderungen im Überblick:
Alle Abzeichen können in jedem Alter abgelegt werden. Das Reitwissen wird praxisnah in Stationsprüfungen geprüft.
Als neue Stationsprüfung gibt es ab 2014 die Bodenarbeit.
Die Teilprüfung Gelände kann zusätzlich abgelegt werden oder jeweils die Teilprüfung Springen ersetzen
Die Reitabzeichen 10 bis 6 können in beliebiger Reihenfolge und beliebig oft wiederholt werden.
Für das absolvieren der Reitabzeichen 5 bis 1 ist die Mitgliedschaft in einem Reitverein verpflichtend.
Ab dem Reitabzeichen 5 ist die Reihenfolge der Reitabzeichen verpflichtend.
Die bisherigen Theorieprüfungen werden durch eine Stationsprüfung abgelöst, bei das theoretische Wissen praktisch umgesetzt werden muss.

Exemplarisch hier einige häufige Fragen & Antworten zu dem neuen Reitabzeichensystem der FN:

  • Wo können die neuen Reitabzeichen abgelegt werden?
    Jeder Landes-Pferdesportverband hat eine Terminliste, wann und in welchem Verein oder Pferdebetrieb Reitabzeichenlehrgänge und -prüfungen angeboten werden.

     
  • Ist für den Erwerb eines Reitabzeichens die Mitgliedschaft in einem Reitverein verpflichtend?
    Nein, die Reitabzeichen 10 – 6 können ohne eine Vereinsmitgliedschaft absolviert werden. Nur die Reitabzeichen 5 bis 1 erfordern eine Mitgliedschaft in einem Reitverein.
     
  • Gibt es Altersgrenzen für die Reitabzeichen?
    Nein, jedes Abzeichen kann in jedem Alter abgelegt werden. Das heißt die Reitabzeichen aller Stufen sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene offen und geeignet.
     
  • Werden die alten Reitabzeichen weiterhin anerkannt?
    Natürlich. Die alten Reitabzeichen verfallen nicht. Welchem RA die alten Abzeichen im neuen System entsprechen und wie man im neuen System weitermachen kann, zeigt die Tabelle in diesem Flyer. Nach der neuen Systematik entspricht z. B. das RA 5 dem DRA Kl. IV.
     
  • Wie bauen die neuen auf den alten Reitabzeichen auf?
    Das bisherige DRA Kl. III entspricht dem RA 4. Der nächste Abzeichenschritt ist daher das RA 3, das wiederum Voraus­setzung für das RA 2 ist.
     
  • Mit welchem Reitabzeichen der neuen Systematik kann man in den Turniersport einsteigen?
    Das RA 5 gleicht dem bisherigen DRA Kl. IV und ist damit nach der neuen Systematik Voraussetzung, um eine Jahres-turnierlizenz zur Teilnahme an LPO-Turniersportprüfungen zu erwerben (LPO: Leistungs-Prüfungs-Ordnung).
     
  • Ab welcher Stufe kann das Reitabzeichen nur in der Disziplin Dressur oder Springen ablegt werden?
    Schon das RA 5 kann als sogenanntes disziplinspezifisches Reitabzeichen absolviert werden, allerdings muss der Reiter im Besitz der RA 7 und 6 und mindestens 21 Jahre alt sein. Die RA 4 bis 1 kann jeder disziplinspezifisch ablegen.
     
  • Welche Ausrüstung ist in der Prüfung nötig?
    In den Reitabzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüs­tung vorgeschrieben, d.h. Reitkappe, Handschuhe, eng anliegende Oberbekleidung, Reitstiefel oder knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und Hose. Ab der Prüfung zum Reitabzeichen 5 wird diese Ausrüstung im Turnieroutfit gewünscht.
     
  • Welche Voraussetzungen muss das Pferd erfüllen?
    Die Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Aus-bildung so weit sein, dass sie den jeweiligen Reitabzeichen­anforderungen genügen.
     
  • Was passiert in den neuen Stationsprüfungen?
    Die neuen Stationsprüfungen ersetzen die frühere theoretische Teilprüfung. Hier geht es zwar immer noch um theoretisches Wissen, allerdings wird dieses in den Stationsprüfungen in der praktischen Anwendung abgefragt. Der Prüfer fragt also nicht mehr, wie man z. B. ein Pferd putzt, sondern er lässt sich das Putzen zeigen und erklären.
     
  • Gibt es Noten in den Reitabzeichenprüfungen?
    Erst ab dem RA 5: Um die Prüfung mit „Bestanden“ abzuschließen, muss zum einen eine Durchschnittsnote von mindestens 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht werden. Zum anderen darf keine Einzelnote einer Teilprüfung unter 5,0 sein.
     
  • Wie schnell kann man eine Teilprüfung wiederholen?
    Da der Reiter die Chance haben soll, sich zu verbessern und auf die fehlende Teilprüfung vorzubereiten, kann er sie frühestens nach drei Monaten wiederholen. Sollte es sich bei der fehlenden Teilprüfung um einen Teil des RA 5 handeln, so muss nach frühestens drei Monaten nicht nur ein Teil der Prüfung, sondern die gesamte Prüfung wiederholt werden.
     
  • Wie schnell kann man das nächste Abzeichen machen?
    Ab dem RA 5 wird es für den Reiter anspruchsvoller und es braucht Zeit, sich auf die nachfolgenden RA vorzubereiten. Daher kann man die RA 5 bis 1 immer erst frühestens drei Monate nach dem Bestehen des vorherigen Abzeichens ablegen. Für die RA 10 bis 6 gibt es keine zeitlichen Vorgaben, aber auch hier ist es sinnvoll sich Zeit für die Vorbereitung zu nehmen und zu üben.

Die Durchführung und Prüfung der Abzeichen im Pferdesport sowie die Zulassungsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen werden durch die Bestimmungen der APO 2014 geregelt. Diese Bestimmungen werden durch das Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer hinsichtlich der Lehrgangs- und Prüfungsgestaltung ergänzt. Das Merkblatt ist Bestandteil der APO. Die Lehrgangs- und Prüfungsinhalte sin in den FN-Vorbereitungsbüchern "Meine ersten Reitabzeichen (RA 10 - RA 6)" und "FN-Abzeichen, Die Reitabzeichen RA 5 bis RA 1" (einschließlich Fitness des Reiters, Trainingslehre, funktionelle Anatomie etc.) enthalten.

Wer sich in diese Richtung umfassender informieren möchte, dem empfehlen wir das "Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer Reitabzeichen 2014" der FN

Unser Tipp: http://www.pferd-aktuell.de/shop/index.php/cat/c112_Abzeichen-im-Pferdesport.html