Sachgebiete
Reitsportdienstleistungsrecht, Sportrecht, Tierarzthaftpflichtrecht, Tierhüterhaftung, Pferdekaufrecht, Vereinsrecht, Argrarrecht, Reitanlagenhaftung, Zuchtrecht, Tierarztrecht, Tierhalterhaftpflicht, Tierschutzrecht, Verbandsrecht, Pferdeleasing, Einstellvertragsrecht, Reitlehrerhaftung, Anlagenbetreiberhaftung, Versicherungsrecht, Werkvertragsrecht (Hufbeschlag, Tiertransport, Tierarzthaftung), Erstellung von Verträgen und AGB (z.B. Dienstleistungsverträge, Pachtverträge, Pferdeeinstellungsvertrag, Schutzvertrag, Transportvertrag)
Rechtsgebiete
Vereinsrecht, Pferderecht, Hunderecht, Tierrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Verbraucherrecht, Internetrecht, Urheberrecht, Kapitalanlagerecht, Wettbewerbsrecht, Spam-Abwehr, Werberecht, Mediation (bspw. Hofnachfolge)
Telefonische Beratung & Hotline
Bei kurzen Fragen stehe ich Ihnen auch per Hotline und im Notdienst ohne Umwege zur Verfügung.
Zur Person
Rechtsanwalt Richter reitet seit 1990 als Freizeitreiter und war mehrere Jahre Reitvereinsvorstand. Seit Zulassung im September 2005 ist Rechtsanwalt Richter schwerpunktmäßig im Bereich Pferderecht tätig. Gerne hält er auch Vorträge zu pferderechtlichen Themen. Fortbildungsnachweise: u.a. Pferderechtstag 2007, 2009, 2010, 2011, 2012; Göttinger Pferderechtsforum 2007, 2008, 2009; DAV Fortbildungsbescheinigung 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012. Diverse Veröffentlichungen in Fachmagazinen (u.a. ReiterRevue, DistanzAktuell, Pferdemarkt, Starke Pferde). Schlichter gem. SchlG BW. Mediator Internet: www.reitrecht.de
IMPRESSUM
Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter
Kastanienweg 75a
D-69221 Dossenheim
Tel.: +49 - (0) 6221 - 727-4619
Fax: +49 - (0) 6221 - 727-6510
E-Mail mailto:anwalt@richterrecht.com
Internet: www.richterrecht.com
USt-ID-Nr. DE246619686
Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe
Tel.: +49 - (0) 721 2 53 40
Fax: +49 - (0) 721 2 66 27
Rechtsanwalt und Mediator Richter hat das Recht zum Führen der Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt und Mediator in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Die Tätigkeit von Rechtsanwälten richtet sich nach den berufsrechtlichen Regelungen der BRAO, BORA, FAO, RVG, sowie den Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Diese Bestimmungen können auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/) eingesehen werden.
Gemäß § 28 Abs. IV BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten.
Wir wünschen keinerlei Werbezusendungen per E-Mail oder per Fax. Werbeanrufe sind ebenfalls unerwünscht.
Ich mache Sie hiermit darauf aufmerksam, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen Post gem. § 113a (3) TKG zu speichern haben: 1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll- Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht, 2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage, 3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden, 4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit un- ter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen gem § 113a (4) TKG speichern: 1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse, 2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt, 3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone. § 113a (5) TKG bestimmt ferner: Soweit Anbieter von Telefondiensten die in dieser Vorschrift genannten Verkehrsdaten für die in § 96 Abs. 2 genannten Zwecke auch dann speichern oder protokollieren, wenn der Anruf unbeantwortet bleibt oder wegen eines Eingriffs des Netzwerkmanagements erfolglos ist, sind die Verkehrsdaten auch nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichern. Aus diesen Gründen kann die anwaltliche Verschwiegenheit bei Kontaktaufnahme oder Kontaktherstellung unter Zuhilfenahme technischer Kommunikationsmittel in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden.
Weitere Informationen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV: Die Berufshaftpflichtversicherung ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vertretung vor außereuropäischen Gerichten und die Tätigkeit aus nicht in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten Kanzleien.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (s. oben), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.